Rechtsprechung
   LAG Hessen, 02.03.1984 - 13 Sa 975/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,19760
LAG Hessen, 02.03.1984 - 13 Sa 975/83 (https://dejure.org/1984,19760)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.03.1984 - 13 Sa 975/83 (https://dejure.org/1984,19760)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. März 1984 - 13 Sa 975/83 (https://dejure.org/1984,19760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,19760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85

    Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft

    In weniger klaren Fällen zeigen unterschiedliche Entscheidungen der Instanzgerichte Unsicherheiten bei der Frage, welche Voraussetzungen an den Betriebsübergang eines Ladengeschäftes zu stellen sind: So hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Urteil vom 2. März 1984 (- 13 Sa 975/83 - ARSt 1984, 115) entschieden, ein Betriebsübergang liegt nicht vor, wenn lediglich ein vollständig möbliertes Ladengeschäft angemietet worden ist, für dessen günstige Geschäftslage eine Abstandssumme gezahlt wurde, dagegen der Mieter in Verträge mit Lieferanten bzw. Fabrikanten ebensowenig eingetreten ist wie in andere Geschäftsbeziehungen.
  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03

    Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit

    Zur Frage eines Betriebsübergang bei Anmietung eines Ladengeschäfts ist zunächst festzuhalten, daß die Übertragung des Besitzes und der Nutzung leerer Geschäftsräume allein nicht genügend ist ( LAG Frankfurt/Main v. 02.03.1984 - 13 Sa 975/83, ARST 1984, 115; LAG Frankfurt/Main v. 17.11.1986 - 13 Sa 490/86, LAGE § 613a BGB Nr. 8).
  • LAG Hessen, 17.11.1986 - 13 Sa 490/86

    Übertragung des Besitzes und der Nutzung leerer Geschäftsräume und des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 702/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Betriebsübergang eines

    In weniger klaren Fällen zeigen unterschiedliche Entscheidungen der Instanzgerichte Unsicherheiten bei der Frage, welche Voraussetzungen an den Betriebsübergang eines Ladengeschäftes zu stellen sind: So hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Urteil vom 2. März 1984 (- 13 Sa 975/83 - ARSt 1984, 115) entschieden, ein Betriebsübergang liege nicht vor, wenn lediglich ein vollständig möbliertes Ladengeschäft angemietet worden ist, für dessen günstige Geschäftslage eine Abstandssumme gezahlt wurde, dagegen der Mieter in Verträge mit Lieferanten bzw. Fabrikanten ebensowenig eingetreten ist wie in andere Geschäftsbeziehungen.
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 697/85
    In weniger klaren Fällen zeigen unterschiedliche Entscheidungen der Instanzgerichte Unsicherheiten bei der Frage, welche Voraussetzungen an den Betriebsübergang eines Ladengeschäftes zu stellen sind: So hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im urceix vom 2. März 1981 (- 13 Sa 975/83 - ARSt 1981, 115) entschieden, ein Betriebsübergang liege nicht vor, wenn lediglich ein voll ständig möbliertes Ladengeschäft angemietet worden ist, für dessen günstige Geschäftslage eine Abstandssumme gezahlt wurde, da gegen der Mieter inn Verträge mit Lieferanten bzw. Fabrikanten ebensowenig eingetreten ist wie in andere Geschäftsbeziehungen.
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Betriebsübergang eines

    In weniger klaren Fällen zeigen unterschiedliche Entscheidungen der Instanzgerichte Unsicherheiten bei der Frage, welche Voraussetzungen an den Betriebsübergang eines Ladengeschäftes zu stellen sind: So hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Urteil vom 2. März 1984 (- 13 Sa 975/83 - ARSt 1984, 115) entschieden, ein Betriebsübergang liege nicht vor, wenn lediglich ein vollständig möbliertes Ladengeschäft angemietet worden ist, für dessen günstige Geschäftslage eine Abstandssumme gezahlt wurde, dagegen der Mieter in Verträge mit Lieferanten bzw. Fabrikanten ebensowenig eingetreten ist wie in andere Geschäftsbeziehungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht